Dienstradkonzepte / Leasing

Kurz erklärt

Mit Bikeleasing bekommst du dein Wunsch-(E-)Bike über deinen Arbeitgeber – ähnlich wie beim Dienstwagen. Du suchst dir Rad + leasingfähiges Zubehör bei uns aus, wir erstellen das Angebot im jeweiligen Portal, dein Arbeitgeber gibt frei – und du fährst los.


Beliebte Anbieter (Beispiele)

Viele Unternehmen arbeiten z. B. mit folgenden Dienstrad-Leasing-Anbietern:

  • JobRad®

  • BusinessBike

  • Bikeleasing-Service

  • Deutsche Dienstrad

  • Lease a Bike

  • Kazenmaier

Wichtig: Welcher Anbieter möglich ist, hängt immer von deinem Arbeitgeber ab.


So läuft’s ab (typischer Ablauf)

1) Arbeitgeber hat bereits Bikeleasing

  • Du bekommst einen Registrierungslink/Zugang fürs Portal deines Arbeitgebers.

  • Du kommst zu uns, wir beraten dich und erstellen das digitale Angebot im Portal (Rad + leasingfähiges Zubehör).

2) Freigabe im Portal

  • Du bestätigst/unterzeichnest digital (je nach Anbieter/Unternehmen).

  • Dein Arbeitgeber prüft und gibt frei – anschließend erfolgt die finale Prüfung über den Anbieter.

3) Übergabe & Losfahren

  • Nach Freigabe holst du dein Bike bei uns ab (je nach Anbieter oft mit Abholcode + Ausweis).

Übliche Laufzeit: häufig 36 Monate (kann je nach Arbeitgeber/Anbieter abweichen).


Was kann geleast werden?

In der Regel:

  • E-Bikes, Fahrräder, Lastenräder (je nach Anbieter/Regelwerk)

  • leasingfähiges Zubehör (z. B. Schloss, Beleuchtung, Gepäcklösung – abhängig vom Portal)


Warum lohnt sich Bikeleasing?

  • Planbare Monatsrate statt Einmalzahlung

  • Privat & beruflich nutzbar (typisch bei Dienstrad-Modellen)

  • Häufig sind Versicherungs-/Servicebausteine integriert (anbieterabhängig).


Steuer & Geldwerter Vorteil (allgemein)

Die lohnsteuerliche Behandlung hängt u. a. davon ab, ob es Gehaltsumwandlung ist oder ein Zusatz benefit vom Arbeitgeber.

  • Für die private Nutzung wird in den Ländererlassen u. a. ein monatlicher Wert von 1 % der UVP angesetzt; für Überlassungen nach 31.12.2018 und vor 01.01.2031 gilt (vereinfacht) 1 % von 1/4 der UVP (UVP jeweils auf volle 100 € abgerundet).

  • Wird ein betriebliches (Elektro-)Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen und ist es kein Kfz im steuerlichen Sinn, können Vorteile steuerfrei sein (seit 01.01.2019 nach § 3 Nr. 37 EStG).

Hinweis: Das ist eine allgemeine Info – die genaue Auswirkung hängt von Arbeitgeber-Regeln, Anbieter und deiner Lohnabrechnung ab.


Leasingende: Was passiert nach den 36 Monaten?

Je nach Anbieter/Vertrag gibt es Optionen wie:

  • Rückgabe

  • Anschlussleasing

  • häufig ein Kaufangebot (Restwertmodell – Konditionen variieren).


Was wir von dir brauchen (damit es schnell geht)

Bitte bring/nenne:

  • Leasinganbieter deines Arbeitgebers (JobRad, BusinessBike, …)

  • Freigabe/Quickstart/Bestellberechtigung (wenn vorhanden)

  • Körpergröße + gewünschter Einsatz (Pendeln, Tour, Trail, Cargo, Komfort)

  • Wunschbudget/UVP-Rahmen (falls dein Arbeitgeber Limits hat)