Dienstradkonzepte / Leasing
Kurz erklärt
Mit Bikeleasing bekommst du dein Wunsch-(E-)Bike über deinen Arbeitgeber – ähnlich wie beim Dienstwagen. Du suchst dir Rad + leasingfähiges Zubehör bei uns aus, wir erstellen das Angebot im jeweiligen Portal, dein Arbeitgeber gibt frei – und du fährst los.
Beliebte Anbieter (Beispiele)
Viele Unternehmen arbeiten z. B. mit folgenden Dienstrad-Leasing-Anbietern:
JobRad®
BusinessBike
Bikeleasing-Service
Deutsche Dienstrad
Lease a Bike
Kazenmaier
Wichtig: Welcher Anbieter möglich ist, hängt immer von deinem Arbeitgeber ab.
So läuft’s ab (typischer Ablauf)
1) Arbeitgeber hat bereits Bikeleasing
Du bekommst einen Registrierungslink/Zugang fürs Portal deines Arbeitgebers.
Du kommst zu uns, wir beraten dich und erstellen das digitale Angebot im Portal (Rad + leasingfähiges Zubehör).
2) Freigabe im Portal
Du bestätigst/unterzeichnest digital (je nach Anbieter/Unternehmen).
Dein Arbeitgeber prüft und gibt frei – anschließend erfolgt die finale Prüfung über den Anbieter.
3) Übergabe & Losfahren
Nach Freigabe holst du dein Bike bei uns ab (je nach Anbieter oft mit Abholcode + Ausweis).
Übliche Laufzeit: häufig 36 Monate (kann je nach Arbeitgeber/Anbieter abweichen).
Was kann geleast werden?
In der Regel:
E-Bikes, Fahrräder, Lastenräder (je nach Anbieter/Regelwerk)
leasingfähiges Zubehör (z. B. Schloss, Beleuchtung, Gepäcklösung – abhängig vom Portal)
Warum lohnt sich Bikeleasing?
Planbare Monatsrate statt Einmalzahlung
Privat & beruflich nutzbar (typisch bei Dienstrad-Modellen)
Häufig sind Versicherungs-/Servicebausteine integriert (anbieterabhängig).
Steuer & Geldwerter Vorteil (allgemein)
Die lohnsteuerliche Behandlung hängt u. a. davon ab, ob es Gehaltsumwandlung ist oder ein Zusatz benefit vom Arbeitgeber.
Für die private Nutzung wird in den Ländererlassen u. a. ein monatlicher Wert von 1 % der UVP angesetzt; für Überlassungen nach 31.12.2018 und vor 01.01.2031 gilt (vereinfacht) 1 % von 1/4 der UVP (UVP jeweils auf volle 100 € abgerundet).
Wird ein betriebliches (Elektro-)Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen und ist es kein Kfz im steuerlichen Sinn, können Vorteile steuerfrei sein (seit 01.01.2019 nach § 3 Nr. 37 EStG).
Hinweis: Das ist eine allgemeine Info – die genaue Auswirkung hängt von Arbeitgeber-Regeln, Anbieter und deiner Lohnabrechnung ab.
Leasingende: Was passiert nach den 36 Monaten?
Je nach Anbieter/Vertrag gibt es Optionen wie:
Rückgabe
Anschlussleasing
häufig ein Kaufangebot (Restwertmodell – Konditionen variieren).
Was wir von dir brauchen (damit es schnell geht)
Bitte bring/nenne:
Leasinganbieter deines Arbeitgebers (JobRad, BusinessBike, …)
Freigabe/Quickstart/Bestellberechtigung (wenn vorhanden)
Körpergröße + gewünschter Einsatz (Pendeln, Tour, Trail, Cargo, Komfort)
Wunschbudget/UVP-Rahmen (falls dein Arbeitgeber Limits hat)

